1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die zeitlich beschränkte Einräumung von Nutzungsrechten an der Online-Plattform Anybase („Plattform"). Anbieter ist die abat+ GmbH, Innovationspark am Beckerturm, Kaiserstraße 170 – 174, 66386 St. Ingbert („abat+").
1.2 Diese Plattformbedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Bereitstellung der Plattform und der darüber zugänglichen Applikationen („Apps").
1.3 Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB („Kunden"). Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
1.4 Für die Nutzung der Plattform gelten ausschließlich diese Plattformbedingungen („Plattformbedingungen"). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Eine Zustimmung wird nicht bereits dadurch erteilt, dass abat+ in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt oder sich direkt oder indirekt auf Dokumente oder Nachrichten bezieht, welche die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthalten oder auf diese verweisen.
2. Vertragsschluss und Registrierung
2.1 Verträge zwischen abat+ und dem Kunden kommen durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform zu Stande. Jeder Kunde kann sich selbstständig registrieren.
2.2 Zur Registrierung ist es notwendig, dass der Kunde einen Vor- und Nachnamen sowie eine E-Mail Adresse angibt und ein Passwort festlegt.
3. Zweck und Funktionsumfang der Plattform
3.1 Die Plattform dient als zentrale Umgebung zur Bereitstellung digitaler Apps für Kunden.
3.2 Über die Plattform können Kunden
- ein Kundenkonto (Kundeninstanz) anlegen,
- einzelne Apps abonnieren, je nach App auch kostenpflichtig,
- die abonnierten Apps über die Plattform nutzen sowie
- Benutzer zur Nutzung von Apps autorisieren („Benutzer").
3.3 Die Plattform ist über gängige Webbrowser über das Internet erreichbar.
3.4 Nicht zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- die Beschaffung von Hardware (Endgeräte, Werkzeuge) und
- die Bereitstellung der für die Nutzung der Plattform erforderliche Internetverbindung.
3.5 abat+ behält sich das Recht vor, die Plattform stetig weiterzuentwickeln und deren Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
3.6 abat+ wird angemessene technische Maßnahmen zum Schutz der Plattform ergreifen, um unbefugte Zugriffe Dritter zu vermeiden. Hierzu wird abat+ insbesondere eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Transportverschlüsselung einsetzen.
4. Benutzerverwaltung
4.1 Der Kunde ist berechtigt, mehrere Benutzer anzulegen und diesen unterschiedliche Zugriffsrechte auf die Plattform und die abonnierten Apps zuzuweisen.
4.2 Als Benutzer dürfen ausschließlich Personen angelegt werden, die beim Kunden beschäftigt sind oder in dessen Auftrag tätig werden (z.B. freie Mitarbeiter, Berater, verbundene Unternehmen).
4.3 Die Anzahl der angelegten Benutzer soll in einem für die vertragsgemäße Nutzung angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzungsumfang stehen. abat+ behält sich vor, bei einer erkennbar übermäßigen Nutzung Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere technische Begrenzungen einzuführen oder den Kunden zur Anpassung der Benutzeranzahl aufzufordern.
4.4 Die Benutzerverwaltung erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden über die dafür vorgesehene Verwaltungsoberfläche. Der Kunde kann insbesondere:
- neue Benutzer einladen und deren Konten aktivieren oder deaktivieren,
- Benutzer bestimmten Rollen oder Rechten innerhalb der Plattform oder einzelner Apps zuweisen,
- bestehende Benutzer verwalten oder deren Berechtigungen ändern.
4.5 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform durch seine Benutzer verantwortlich. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass jeder Benutzer individuelle Zugangsdaten nutzt und diese nicht an Dritte weitergibt. Der Kunde wird seine Benutzer entsprechend unterweisen.
4.6 Für die Handlungen der von ihm angelegten Benutzer haftet der Kunde wie für eigenes Verhalten.
4.7 Bei der Einladung von Benutzern über die Plattform ist allein der Kunde dafür verantwortlich, dass die jeweils angegebenen E-Mail-Adressen korrekt sind und die angeschriebenen Personen zur Nutzung der Plattform berechtigt und einverstanden sind. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass durch die Versendung von Einladungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt abat+ von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden), die im Zusammenhang mit der Versendung von Einladungen über die Plattform gegenüber abat+ geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei.
5. Verantwortlichkeit und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde wird die Plattform nur zu den dafür vorgesehenen Zwecken verwenden.
5.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit der in der Plattform gespeicherten Informationen selbst verantwortlich.
5.3 Der Kunde wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde insbesondere seine Mitarbeiter anweisen, die Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten, nicht weiterzugeben und vor unbefugten Dritten zu schützen. Der Kunde wird abat+ umgehend informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.
5.4 Der Kunde wird keine Inhalte (Dateien) auf der Plattform speichern, die Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten und wird hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die in der Plattform enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten.
5.6 Der Kunde wird abat+ über auftretende Fehler oder Mängel der Plattform unverzüglich informieren. abat+ wird in diesem Fall angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ausfall- und Behebungszeit so gering wie möglich zu halten. Fehler werden entsprechend ihrer Schwere kategorisiert und wird Priorität auf die Behebung schwerwiegender Fehler legen.
5.7 Soweit gemeldete Fehler durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden oder dessen Benutzer entstanden sind, sind die für die Fehlerbehebung entstandenen Aufwände vom Kunden zu marktüblichen Konditionen zu vergüten.
6. Bestellung und Nutzung von Apps
6.1 Kunden können über die Plattform Apps auswählen, buchen und im Rahmen ihres Kundenkontos nutzen. Der Zugang zu einer App setzt eine aktive Bestellung über die Plattform voraus.
6.2 Sofern für eine App eine Vergütung vorgesehen ist, wird dies im Rahmen des jeweiligen Bestellprozesses angezeigt. Mit Abschluss des Bestellvorgangs kommt ein gesonderter Nutzungsvertrag über die App zustande. Es gelten ergänzend die in der Plattform angezeigten Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der jeweiligen App.
6.3 Die Nutzung der bestellten Apps ist ausschließlich über die Plattform und nur während der jeweiligen Vertragslaufzeit zulässig. Eine gesonderte Installation durch den Kunden ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen.
6.4 Bestellte Apps sind jeweils einer Kundeninstanz zugeordnet und dürfen nur von autorisierten Benutzern verwendet werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder die Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen (Account-Sharing) ist ausnahmslos unzulässig. Die Weitergabe oder sonstige Bereitstellung der App an Dritte ist ebenso untersagt.
6.5 Die Nutzungsdauer ergibt sich aus dem im Bestellprozess angegebenen Zeitraum. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums.
6.6 abat+ behält sich vor, Apps zu aktualisieren, weiterzuentwickeln oder aus wichtigem Grund einzustellen. Im Fall einer Einstellung werden betroffene Kunden rechtzeitig informiert. Etwaige bereits gezahlte Entgelte für nicht mehr nutzbare Zeiträume werden anteilig erstattet, sofern der Kunde die Einstellung nicht zu vertreten hat.
6.7 abat+ kann einzelnen Apps eine kostenlose Testphase vorschalten. Der Umfang und die Dauer der Testphase werden im Bestellprozess angegeben. Während der Testphase fallen keine Nutzungsgebühren an; im Übrigen finden die jeweiligen Nutzungsbedingungen App.
7. Datensicherung
7.1 Die Plattform und die darüber bereitgestellten Apps sind nicht als dauerhafter Speicherdienst oder Archivsystem konzipiert. Sie dienen ausschließlich der Verarbeitung der für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Arbeitsdaten.
7.2 Der Kunde darf keine originären Dokumente, Originaldateien oder sonstigen schutzwürdigen Unterlagen ausschließlich in den Apps ablegen. Für die Aufbewahrung solcher Daten hat der Kunde eigene, geeignete Sicherungssysteme zu verwenden.
7.3 Der Kunde ist allein verantwortlich, regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Backups sämtlicher in den Apps verarbeiteter oder gespeicherter Daten anzulegen und vorzuhalten. Dies gilt auch für Daten, die während einer Testphase verarbeitet werden.
8. Datenschutz
8.1 Die Parteien werden die einschlägigen Regelungen zum Datenschutz beachten. Der Kunde ist für die auf der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Mitarbeiterdaten, personenbezogene Fahrzeugdaten) im datenschutzrechtlichen Sinne verantwortlich. Soweit abat+ personenbezogene Daten des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verarbeitet, findet die als Anlage AV angehängte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Anlage AV und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die Regelungen der Anlage AV vor.
8.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung auf der Plattform sind in den dort hinterlegten Datenschutzhinweisen zu finden.
9. Nutzungsrechte
9.1 abat+ räumt dem Kunden das räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die jeweils aktuelle Version der Plattform sowie der von ihm abonnierten Apps während der Vertragslaufzeit bestimmungs- und vertragsgemäß zu nutzen.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Apps Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
9.3 Im Übrigen sind folgende Nutzungen nicht gestattet:
- Vervielfältigungen der Software der Plattform oder Apps, die nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich sind;
- Bearbeitungen oder sonstige Eingriffe in die Software der Plattform oder Apps;
- Dekompilieren oder sonstige Maßnahmen zur Erlangung des Quellcodes der Software der Plattform oder Apps.
9.4 Unbeschadet der im Rahmen dieser Ziffer eingeräumten Nutzungsrechte behält abat+ alle Rechte an der Plattform und den darin hinterlegten Apps. Dies umfasst insbesondere sämtliche Versionen der Plattform, ihrer Apps und sonstige Unterlagen und elektronische Dokumente, die abat+ dem Kunden während der Vertragslaufzeit überlässt, einschließlich Updates und Upgrades der Plattform und Apps.
10. Verfügbarkeiten
10.1 abat+ garantiert keine Verfügbarkeit der Plattform oder Apps. abat+ wird jedoch die Funktionsfähigkeit grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr überwachen. Soweit in dieser Zeit Wartungsarbeiten erforderlich werden, wird abat+ den Kunden rechtzeitig darüber informieren.
10.2 Die Verfügbarkeit beträgt in der Regel während der Überwachungszeiten 98,5 % im Jahresdurchschnitt, wobei planmäßige Wartungsarbeiten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit gelten.
11. Technischer Support
11.1 Technische Anfragen werden über die Anfragemöglichkeit in der Plattform entgegengenommen und je nach Umfang bei Gelegenheit beantwortet. Abgesehen von gesetzlichen Mängelansprüchen besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung von Supportanfragen.
11.2 Sonstige Support- und Beratungsleistungen wird abat+ nur nach entsprechender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung vornehmen.
12. Anbieterwechsel und Interoperabilität
12.1 abat+ ermöglicht dem Kunden, die auf der Plattform oder in den Apps gespeicherten Daten („exportierbare Daten") in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren. Darüber hinaus unterstützt abat+ den Kunden bei einem Wechsel zu einer anderen Plattform oder anderen App gleicher Art oder zur eigenen IT-Infrastruktur („Wechsel").
12.2 Exportierbare Daten sind alle Daten, die der Kunde in die Plattform eingibt (Eingabedaten), alle durch die Nutzung der Plattform oder der App erzeugten oder generierten Daten, soweit sie dem Kunden zuordenbar sind (Ausgabedaten), sowie alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden Metadaten, soweit sie sich auf die Nutzung durch den Kunden beziehen. Ausgenommen sind jedoch Daten, die ausschließlich der Anbieter generiert und die nicht auf Kundendaten oder das Nutzungsverhalten des Kunden zurückgehen, sowie interne Protokolle, Systemdiagnosedaten, sicherheitsrelevante Informationen und Daten, die dem Anbieter aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nicht überlassen werden dürfen.
12.3 Der Wechsel wird vollzogen indem exportierbare Daten für den Kunden exportiert und ihm oder dem neuen Anbieter auf Anweisung des Kunden in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
12.4 Ein vom Kunden beabsichtigter Wechsel ist abat+ vorab in Textform (E-Mail genügt) anzuzeigen. Mit Zugang der Wechselanzeige beginnt eine Frist von zwei Monaten, innerhalb derer abat+ die zur Durchführung des Wechsels sowie zum Export der exportierbaren Daten erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat. Sofern sich der Wechsel lediglich auf bestimmte exportierbare Daten beziehen soll, ist die Anzeige entsprechend zu konkretisieren. Ebenso ist anzugeben, ob der Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zur eigenen IT-Infrastruktur des Kunden erfolgen soll.
12.5 Der Kunde ist berechtigt, abat+ ein Wechselverlangen mitzuteilen. Mit Zugang dieser Mitteilung beginnt eine Frist von zwei Monaten, innerhalb derer abat+ die erforderlichen Maßnahmen trifft, um den Anbieterwechsel sowie den Export der exportierbaren Daten zu ermöglichen („Wechselfrist").
12.6 Nach Ablauf der Wechselfrist beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Tagen („Übergangszeitraum"). abat+ wird in diesem Zeitraum dem Kunden oder von dem Kunden autorisierten Dritten angemessene Unterstützung bei dem Vollzug des Wechsels zu leisten. Sollte ein Wechsel aus technischen Gründen nicht in 30 Tagen vollzogen werden können, so kann abat+ einmalig den Übergangszeitraum bei Vorliegen technischer Gründe auf bis zu maximal 7 Monate verlängern. Die Mitteilung der Verlängerung erfolgt innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt des Wechselverlangens. Der Kunde kann den Übergangszeitraum ebenfalls einmalig beliebig verlängern, wenn dies aus technischen Gründen in der Sphäre des Kunden notwendig ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass während des gesamten (verlängerten) Übergangszeitraums die geschuldete Vergütung zu zahlen ist. Mit Ablauf des Übergangszeitraums ist der Vertrag unbeachtet der Laufzeit nach Ziffer beendet. Der Kunde wird von der Vertragsbeendigung von abat+ unterrichtet.
12.7 Während des Übergangszeitraumes wird abat+ die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der vom Kunden gebuchten Leistungen aufrechterhalten.
12.8 Der Kunde kann die exportierbaren Daten innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Vertragsende abrufen, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Danach behält sich abat+ das Recht vor, die Daten endgültig zu löschen.
12.9 abat+ behält sich das Recht vor, bis zum 11. Januar 2027 für den Datenexport im Rahmen eines Anbieterwechsels ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Ab dem 12. Januar 2027 erfolgt der Anbieterwechsel entgeltfrei gemäß Art. 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act").
12.10 abat+ gewährleistet, dass die Plattform mit angemessenem technischen Aufwand interoperabel gestaltet ist, um einen Wechsel zu anderen Datenverarbeitungsdiensten technisch zu ermöglichen.
13. Vergütung
13.1 Die Nutzung der Plattform als solche (einschließlich der Registrierung und Verwaltung des Kundenkontos) ist kostenfrei. Für die Nutzung einzelner Apps kann eine gesonderte Vergütung anfallen.
13.2 Sofern eine App kostenpflichtig ist, wird der Preis dem Kunden vor Abschluss des Bestellprozesses angezeigt. Die Vergütungspflicht entsteht mit erfolgreicher Buchung der jeweiligen App über die Plattform.
13.3 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
13.4 Die Abrechnung erfolgt gemäß den im Rahmen des Bestellprozesses genannten Zahlungsbedingungen. abat+ ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen.
13.5 Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist abat+ berechtigt, den Zugang zu den betroffenen Apps bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend zu sperren, ohne dass der Kunde dadurch von der Zahlungspflicht befreit wird. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
13.6 abat+ behält sich vor, die Preise für Apps anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Für bereits gebuchte Apps gelten die vereinbarten Preise bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
14. Gewährleistung
14.1 abat+ weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, komplexe Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. abat+ wird die Plattform und Apps jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
14.2 Kunde ist verpflichtet, abat+ unverzüglich über Art und Auftreten von Mängeln zu informieren.
14.3 Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.
14.4 abat+ haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen dieser AGB.
15. Verantwortlichkeit von abat+
abat+ ist nicht verantwortlich für
- technische Daten, die der Kunde in der jeweils abonnierten App speichert;
- Rechtsverletzende Inhalte, die vom Kunden auf der Plattform oder in einer App gespeichert werden oder
- Schäden, die durch eine vertrags- oder bestimmungswidrige Nutzung der Plattform entstehen.
16. Haftung
16.1 abat+ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2 Hat abat+ aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet abat+ beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (dies sind solche Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
16.3 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von abat+ bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
17. Open Source Software
17.1 Soweit die Plattform oder eine App Open Source Software enthält und dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software erforderlich ist, wird abat+ dem Kunden den Quellcode und die jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen.
17.2 Hinsichtlich der Nutzungsrechte an Open Source Bestandteilen gelten die jeweils einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen.
17.3 abat+ wird den Kunden in den Lizenzhinweisen über die in der jeweils aktuellen Version der auf der Plattform oder in den Apps verwendeten Open Source Bestandteile informieren.
18. Offenlegung der Vertragsbeziehung zu Marketing-Zwecken
abat+ darf mit der Kundenbeziehung zum Kunden werben, d.h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen, das Kunden-Logo auf der Website sowie im Rahmen von Social Media verwenden.
19. Vertragslaufzeit, Kündigung
19.1 Der Vertrag beginnt mit Registrierung des Kunden und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung der Plattform und damit die Löschung des Kundenkontos ist nur möglich, wenn keine laufenden App-Abonnements mehr bestehen. Die Kündigung des Plattformvertrags erfolgt mit Wirkung zum Monatsende in Textform.
19.2 Das Recht zur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
20. Änderungen der Nutzungsbedingungen und des Funktionsumfanges
20.1 abat+ behält sich das Recht vor, die Plattformbedingungen in einer für den Kunden zumutbaren Weise und nur mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf eine Änderung der Plattformbedingungen wird der Kunde rechtzeitig hingewiesen. Dies erfolgt in der Art und Weise, dass nach einer Änderung der Plattformbedingungen durch abat+ der Kunde beim nächsten Logon ein Pop-Up-Fenster angezeigt bekommt, in dem er auf die Änderung der Plattformbedingungen hingewiesen wird. Akzeptiert der Kunden die neuen Plattformbedingungen, kann er wie gewohnt weiterarbeiten. Akzeptiert er sie nicht, kann abat+ den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
20.2 Ferner behält sich abat+ das Recht vor, in angemessenem Umfang den Leistungsumfang der Plattform jederzeit zu erweitern, zu kürzen, Funktionalitäten zu ändern oder das Angebot einzustellen. Denn insbesondere die schnelle technische und rechtliche Entwicklung macht es erforderlich, dass abat+ von Zeit zu Zeit Anpassungen der Plattform in technischer und inhaltlicher Hinsicht vornehmen muss.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
21.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist St. Ingbert.
Anlage AV
Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO
abat+ wird hinsichtlich der Bereitstellung der Plattform und seiner Apps für den Kunden als Auftragsverarbeiter tätig und verarbeitet personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten schließen die Parteien die vorliegende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AV), die integraler Bestandteil der Plattformbedingungen wird. Bei Widersprüchen zwischen der AV und den Plattformbedingungen, gehen die Regelungen dieser AV vor. abat+ verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO"). Die Definitionen aus der DSGVO gelten entsprechend in dieser AV. Die in den Plattformbedingungen definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung in dieser AV.
1. Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung
Aus den Plattformbedingungen ergeben sich Gegenstand und Dauer der Datenverarbeitung.
Datenkategorien: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passwort, IP-Adresse.
Kategorien von betroffenen Personen: Mitarbeiter des Kunden.
Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes: Bereitstellung einer Online-Plattform mit Apps.
2. Dauer des Auftrags und Gültigkeit dieser AV
Diese AV gilt für die gesamte Dauer der Nutzung der Plattform durch den Kunden.
3. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte von abat+ ist zu erreichen unter: datenschutz@abatplus.de
4. Ort der Datenverarbeitung
4.1 abat+ wird personenbezogene Daten vornehmlich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. Jede Übermittlung von Daten durch abat+ in ein Drittland erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Kunden oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem abat+ unterliegt, und muss mit Kapitel V der DSGVO in Einklang stehen.
4.2 Der Kunde erklärt sich mit einer Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten des Kunden einverstanden, wenn abat+ einen Unterauftragsverarbeiter für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Kunden) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der DSGVO beinhalten und abat+ und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der DSGVO sicherstellen können, etwa durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 DSGVO erlassen wurden.
5. Pflichten von abat+
5.1 abat+ darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und auf dokumentierte Weisungen des Kunden verarbeiten, es sei denn es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DSGVO vor. abat+ informiert den Kunden unverzüglich, wenn es der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. abat+ darf die Umsetzung der Weisung so lange aussetzen, bis sie vom Kunden bestätigt oder abgeändert wurde.
5.2 abat+ unterstützt den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seinen Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte von betroffenen Personen nachzukommen und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Kunden zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
5.3 Für den Fall, dass eine betroffene Person ihre Rechte gemäß Art. 12 - 23 DSGVO gegenüber abat+ geltend macht, die sich offensichtlich auf die Verarbeitung von Daten des Kunden beziehen, ist abat+ berechtigt, die betroffene Person darüber zu informieren, dass der Kunden für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang kann abat+ der betroffenen Person die Kontaktdaten des Kunden mitteilen.
5.4 abat+ gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Kunden befassten Mitarbeiter und andere für abat+ tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet abat+, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
5.5 abat+ unterrichtet den Kunden unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden bekannt werden.
5.6 abat+ trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem Kunden ab.
5.7 abat+ berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Kunde dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf Verlangen des Kunden entweder herauszugeben oder zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung besteht.
6. Kontrollrechte des Kunden
6.1 abat+ stellt dem Kunden auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in dieser AV auferlegten Pflichten zur Verfügung. Der Kunde hat das Recht, in jährlichen Abständen oder anlassbezogen, im Benehmen mit abat+ Überprüfungen durchzuführen oder durch einen im Einzelfall zu benennendem Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch abat+ in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. abat+ stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann.
6.2 Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. abat+ darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1 Der Kunde stimmt zu, dass abat+ Unterauftragsverarbeiter einsetzt. Vor Hinzuziehung oder Ersetzung der Unterauftragsverarbeiter nach Abschluss dieser AVV informiert abat+ den Kunden.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen, nachdem der Kunde von dieser Änderung Kenntnis erlangt hat, gegen den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch abat+ schriftlich Einspruch einlegen. abat+ wird in diesem Fall alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine Änderung der Produkte und/oder Dienste des Auftragsverarbeiters zur Verfügung zu stellen oder eine wirtschaftlich vertretbare Änderung der Konfiguration oder der Nutzung der Produkte und/oder Dienste des Auftragsverarbeiters durch den Kunden zu empfehlen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden, ohne den Kunden unangemessen zu belasten. Ist abat+ innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Einspruch des Kunden nicht in der Lage entsprechende Änderungen vorzunehmen, kann jede Partei den Vertrag ohne Verwirkung einer Vertragsstrafe außerordentlich und fristlos kündigen. abat+ erstattet dem Kunden etwaige im Voraus gezahlte Gebühren anteilig.
7.3 abat+ hat mit dem Unterauftragsverarbeiter einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO zu schließen und dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzverpflichtungen aufzuerlegen, die nach dieser AV gelten.
7.4 Nicht als Unterauftragsverhältnisse sind Dienstleistungen anzusehen, die abat+ bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragsverarbeiter für den Kunden erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. abat+ ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
7.5 Der Kunde stimmt mit der Bestätigung dieser AV dem nachfolgenden Subunternehmen zu:
Betrieb des Backends auf der AWS Cloud des externen Hosting-Dienstleisters Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg („AWS") betrieben. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Servern innerhalb der Europäischen Union.
8. Allgemeine Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
abat+ wird innerhalb seiner Organisation folgende technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) ergreifen:
8.1 Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
a) Zutrittskontrolle/Gebäudeabsicherung
An unseren Standorten sind die Zugangstüren zu den Gebäuden durch Sicherheitsschlösser und durch persönlich zugeordnete Schlüssel zugänglich. Aus öffentlichen Bereichen kann man nur über gesicherte Türen in den internen Bereich gelangen. Die Datenhaltung und -verarbeitung erfolgt auf zentralen Servern, die in Dienstleistung von einem professionellen Rechenzentrum betrieben werden. Dementsprechend hoch sind dort die Zugangs- und Zugriffskontrollen.
Personal externer Dienstleister, wie z.B. Reinigungskräfte oder Supportdienstleister, werden sorgfältig ausgewählt und individuell auf Geheimhaltung verpflichtet.
b) Zugangskontrolle/Absicherung Systemzugang
Die Authentifizierung der Anwender von abat+-Systemen erfolgt über individuelle Benutzernamen und Passwörter. Zur Vergabe von sicheren Passwörtern existiert eine Passwortrichtlinie, die Länge, zu verwendende Zeichen und Erneuerungszeitraum definiert. Berechtigungen werden auf Basis eines Berechtigungskonzepts vergeben. Eine Freischaltung auf EDV-Ressourcen erfolgt nur nach Beantragung durch den Kunden Personalvorgesetzten. Direkter Zugang zum Netzwerk ist nur über interne oder freigegebene und geprüfte externe Clients möglich. Alternativ steht ein Zugang über VPN zur Verfügung. Auch der VPN-Zugang ist über den jeweiligen Personalvorgesetzten zu beantragen. Mobiltelefone sind mindestens durch einen mehrstelligen alphanumerischen Code gesichert.
c) Zugriffskontrolle/Sicherstellung von Zugriffsberechtigungen
Berechtigungen werden auf Basis eines Berechtigungskonzepts vergeben. Welche Benutzerrollen einer Person zugewiesen werden, ist bei dem zuständigen Personalvorgesetzten zu beantragen. Eine Freischaltung durch die Systemadministratoren wird erst nach Genehmigung vorgenommen. Der Zugriff von Systemadministratoren erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen. Das interne Netzwerk ist durch eine Firewall gesichert. Eine Vernetzung der einzelnen Standorte erfolgt per VPN über das Internet.
d) Virensicherheit
Virenscanner sind sowohl zentral als auch lokal auf Clients installiert.
e) Aktenlöschungen
Aktenvernichtung erfolgt in Einzelfällen durch interne Aktenvernichter. Darüber hinaus werden größere Mengen über einen externen Dienstleister vernichtet.
f) Trennungskontrolle/Maßnahmen zur Zwecktrennung von Daten
Endkundendaten werden außer zur Erfüllung der genannten Aufgaben sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in unseren Systemen nicht verarbeitet oder gespeichert. Produktiv-, Test- und Entwicklungssysteme sind getrennt, sofern dies systemtechnisch möglich und geboten ist.
8.2 Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
a) Weitergabekontrolle/Sicherheit beim Datentransfer
Bei der Datenübermittlung zwischen den Standorten wird auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet. Sie erfolgt über gesicherte VPN-Tunnel im Internet. Bei der Erfassung von Daten über Webserver kommen verschlüsselte Verbindungen (https) zum Einsatz.
8.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Um eine bestmögliche Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme zu gewährleisten, setzen wir im Rechenzentrum unseres Dienstleisters hochredundante Systeme ein. Hiermit stellen wir die nachfolgenden Maßnahmen für alle abat+-Niederlassungen zur Verfügung:
a) Verfügbarkeitskontrolle/Schutz von Daten vor zufälliger Zerstörung und Verlust
Der unterbrechungsfreie Betrieb der Server wird im RZ u.a. durch folgende Maßnahmen gewährleistet:
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und Notstromaggregate
- Klimaanlage
- Feuer- und Rauchmeldeanlagen
- Feuerlöschanlagen
- Geräte zur Überwachung von Temperatur und Feuchtigkeit
- Datensicherungen auf Basis eines Backup- und Recovery-Konzepts
- Redundante Datenspeicherung
b) Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Auf Basis des Backup- und Recovery-Konzepts ist eine kurzfristige Wiederherstellung sichergestellt. Die Wirksamkeit des Konzepts wird durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
8.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
a) Datenschutz-Management
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch Grundsätze für alle abat+ Mitarbeiter festgelegt. Ein Datenschutzbeauftragter ist schriftlich bestellt. Dieser steht Mitarbeitern wie Externen in allen Datenschutzfragen zur Verfügung und wird bei ggf. notwendigen Datenschutzfolgeabschätzungen eingebunden. Mitarbeiter werden regelmäßig einer Schulung im Bereich Datenschutz und Datensicherheit unterzogen. Die Mitarbeiter sind auf Vertraulichkeit und das Datengeheimnis verpflichtet. bei Bedarf werden sie zusätzlich auf das Telekommunikationsgeheimnis verpflichtet. Es wird ein internes Datenschutz-Managementsystem gepflegt. Über dieses wird eine regelmäßige Kontrolle aller datenschutzrechtlich relevanten Prozesse gewährleistet. Es existiert ein internes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.